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Prüfungsfreie Aufnahme

Um in die Berufsmaturitätsschule aufgenommen zu werden, muss ein Lehrvertrag mit einem Lehrbetrieb abgeschlossen werden, der den Besuch der Berufsmaturität unterstützt. Lehrbetriebe, die die Berufsmaturität unterstützen, können im Lehrstellennachweis LENA gefunden werden.

Schülerinnen und Schüler werden prüfungsfrei in die lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule aufgenommen, wenn sie im Zwischenbericht am Ende des 1. Semesters der Abschlussklasse oder im Jahreszeugnis am Ende der Abschlussklasse in den relevanten Fächern den folgenden Mindest-Notendurchschnitt erreichen: 

Für Schülerinnen und Schüler der aargauischen

Bezirksschulen: 4.4
Sekundarschulen: 5.3

Berechnung des Notendurchschnitts:

Der Notendurchschnitt wird aus folgenden Noten berechnet:

a) Deutsch, Mathematik: Die Noten zählen doppelt

b) Natur und Technik; Räume, Zeiten, Gesellschaft: Die Noten werden doppelt gezählt. 

c) Englisch, Französisch: Die Noten werden einfach gezählt

d) Politische Bildung; Wirtschaft, Arbeit, Haushalt; Medien und Informatik: Aus den drei Fächern wird der arithmetische Durchschnitt berechnet und auf eine Dezimalstelle gerundet. Die Note zählt einfach.

e) Musik: Bewegung und Sport; Wahlpflichtfach (BIG oder TTG): Aus den drei Noten in den Fächern "Musik", "Bewegung und Sport" und dem Wahlpflichtfach ("Bildnerisches Gestalten" oder Textiles und Technisches Gestalten") wird der arithmetische Durchschnitt berechnet und auf eine Dezimalstelle gerundet. Diese Note zählt einfach. 

Das Wahlpflichtfach "Projekte und Recherchen" zählt nicht für den Übertritt. Ist dieses Wahlpflichtfach besucht worden, werden nur die beiden Noten "Musik" und "Bewegung und Sport" für die Berechnung des Durchschnitts gewertet.

Das Formular für die Berechnung des Notendurchschnitts finden Sie hier